Die BH Tulln hat eine aktuelle Waldbrandverordnung zur Verhinderung von Waldbränden erlassen. Aufgrund der herrschenden Wetterlage ist es im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen ausnahmslos verboten, jegliches Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Übertretungen werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen bestraft.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Diese Verordnung tritt mit der Verlautbarung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Foto: FF Wilfersdorf
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